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Dittmar Padeken (BMG): “Bei den medizinischen Daten ist HL7 auf jeden Fall zu Grunde zu legen. Dieses schließt Detaillierungen, Ergänzungen und auch Abweichungen, die sich aus den spezifischen Erfordernissen des deutschen Gesundheitssystem ergeben, nicht aus.“ (AB Protokoll 31.3.2006)
Die “gematik kann die Standardisierung beeinflussen: wo HL7 keine adäquaten Lösungen bereitstellt, kann das in den HL7-Standardisierungsprozess eingebracht werden oder eigene Lösungen entwickelt werden.“ (AB Protokoll 31.3.2006)
Nun stellt sich die Frage, wo HL7 keine adäquate Lösung bietet. Es hat mittlerweile in Deutschland Architektur-Entscheidungen gegeben, die dazu führen, dass HL7 in Teilbereichen keine Lösung mehr bieten kann.
Zu unserem Beispiel: Es wurde entschieden, dass ein eRezept auf der Karte gespeichert werden soll. Die Karte hat jedoch nur eine sehr geringe Speicherkapazität (zuerst 32 Kb, jetzt 64Kb). Die oben erwähnte Architekturentscheidung führt einerseits dazu, dass ein kartenbasiertes eRezept nur wenige medizinische Details beinhaltet und anderseits, dass man nicht in der Lage ist, ein HL7 CDA eRezept Dokument (XML basiert, detaillierte Rezeptdaten inklusive Kontraindikationen, Diagnosen usw.) auf der Karte zu speichern – weil es „zu umfangreich“ ist. Dazu ist anzumerken, dass die Entscheidung, medizinische Nutzdaten - wie etwa die eVerordnung - unmittelbar auf der Karte zu speichern, ebenfalls eine Vorgabe des BMG und nicht etwa eine Idee der gematik oder ihrer Gesellschafter ist.
HL7 ist im Moment aus medizinischer Sicht die beste Lösung für serverbasierte Anwendungen. Hätte die eGK eine größere Speicherkapazität (was eine Frage der Zeit ist), würden alle Daten- und Kommunikationsstrukturen der Telematikinfrastruktur auf HL7 basieren – gleichzeitig würden sich die Kosten für die Einführung aber immens erhöhen, da größere Chips teurer sind als kleine. Bei 70 Millionen Karten potenzieren sich die Kosten. In anderen Ländern setzt man deshalb das eRezept online um, also ausschließlich auf Servern. Auf einer Karte wäre somit nur der Link auf das eRezept auf dem Server, das in HL7-CDA vorliegt.
Tatsächlich sehen die bisherigen Ergebnisse der gematik lediglich stark reduzierte und eingeschränkte Nachrichten- und Speicher-Strukturen vor, die sich nur noch sehr entfernt auf HL7 v3-Strukturen beziehen.
„Es ist für den Leistungserbringer nicht akzeptabel, wenn sich die gematik bei der Festlegung des Datensatzes in der Facharchitektur allein auf eigene, proprietäre Strukturen stützt, anstatt auf den bestehenden Erfahrungen der HL7 Gruppe aufzubauen.“ (AB Protokoll 27.10.2006)
„Für den VODD und den Verordnungsdatensatz wurde ein Kompromiß zwischen der gematik und den Leistungserbringer erzielt. Das Informationsmodell wird in der Form, wie es in der Facharchitektur steht, Grundlage der weiteren Arbeiten. […] Die KBV bevorzugt weiterhin HL7 als übergeordnetes Informationsmodell, wird sich aber dem Mehrheitsvotum entsprechend an dem neuen Informationsmodell der gematik ausrichten“ (AB Protokoll 26.1.2007)
Das Architekturboard des BMG hat später entschieden: „Die Datenstrukturen [der kartenbasierte Versichertenstammdaten] müssen nicht den Vorgaben durch den HL7-Standard entsprechen. Die Datenstrukturen sollen sich jedoch an HL7 anlehnen und eine Transformation zulassen.“ (AB Protokoll 27.10.2006). Statt internationale Standards zu übernehmen hat man demnach neue Standards teuer entwickeln lassen. Damit ist allerdings auch die Chance verringert, die Karte international zu vermarkten (Zitiert nach Handelsblatt, 19.09.2006) und die Möglichkeit einer einheitlichen Telematikplattform in Deutschland zunächst verschenkt.
Die gematik hat unserer Meinung nach sicherzustellen, dass die kartenspezifischen Datenformate (eRezept und Notfalldatensatz) eindeutig auf HL7 abzubilden sind, so dass die Migration der Daten in ein einheitliches Format ermöglicht wird. Derzeit zeichnet sich allerdings eine nationale Lösung ab. An den ersten Anwendungen werden sich natürlich auch die zukünftigen Anwendungen orientieren. Einmal gemachte Fehler sind kaum noch wieder gut zu machen. Wird im eRezept und bei den Versichertendaten ein nationaler Alleingang versucht, fernab von HL7, hätte dies also fatale monetäre Folgen.
Die Spezifikationshoheit der freiwilligen Anwendungen liegt bei den Leistungserbringern unter beratender Begleitung der Kostenträger. Anwendungen, die über die Pflichtanwendungen hinausgehen, wie der elektronische Arztbrief oder die elektronische Patientenakte werden im freien Markt erarbeitet, orientieren sich an internationalen Standards und kommen schnell in der Breite zum Einsatz. Dies zeigt, dass eine Reglementierung von oben nicht in allen Fällen sinnvoll ist und es auch anders geht.
HL7 ist angesichts seiner fachlichen Breite sowie seiner einzigartigen methodischen Grundlagen in der Deutschen Telematikinfrastruktur als Pflicht zu betrachten - sei es als übergeordnetes Informationsmodell oder als Nachricht/Dokumentstruktur.
-Rene
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- There's Trouble in Paradigm (Sep 25, 2009)
- Internationalization of HL7 (Sep 24, 2009)
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- The use of HL7 in South Africa (Aug 20, 2009)
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- The HL7 UK AGM and RIMBAA (Apr 16, 2009)
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- The HL7 roadmap for CDA R3 and the CCD (Jan 17, 2009)
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- HL7 ist Pflicht in der deutschen Telematikinfrastruktur (German, Mar 16, 2007)
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- The link between HL7 and Open Source Software (Jan 06, 2007)
- Workflow Bribery (Sep 15, 2006)
- Timezones in HL7 (Jan 23, 2004)
- Controlled vocabularies: "@*%!!!" ? (Sep 01, 2003)
- Trusting the other Party (Nov 01, 2002)
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